Alles, was Sie über die neue Verkehrsordnung in Spanien wissen müssen, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Halten Sie sich auf einen Blick darüber auf dem Laufenden, was Sie beachten müssen, wenn Sie in Spanien Auto fahren oder unsere schöne Provinz Málaga und die Costa del Sol besuchen.
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Neue Verkehrsordnung Spanien 2025
Kurz zusammengefast, die Generaldirektion für Verkehr (DGT) wird die allgemeine Verkehrsordnung in Spanien für das Jahr 2025 ändern und neue Regeln einführen.
Zu den vier wichtigsten Änderungen gehören das Überholverbot bei schlechtem Wetter auf Autobahnen, die Verpflichtung, bei Staus eine Rettungsgasse zu bilden, und die Erlaubnis für Motorräder und Zugmaschinen, unter bestimmten Bedingungen auf dem Standstreifen zu fahren. Nachfolgend erläutern wir die neuen Regelungen im Detail.
Überholen auf vereisten und verschneiten Straßen verboten
Vielleicht denken Sie jetzt: „Málaga und Schnee? Das geht mich nichts an“. Aber in der Tat ist es nicht ungewöhnlich, dass die Niederschläge im Winter in Höhenlagen über 800 Metern in Form von Schnee fallen.
In der Provinz Málaga gibt es mehrere Gebirgszüge, in denen es im Winter oft schneit. Beispiele sind die Sierra Tejeda mit einer Höhe von über 2.000 Metern. Oder die Sierra de las Nieves (die genau deshalb ihren Namen trägt, der „verschneites Gebirge“ bedeutet), die zum Nationalpark erklärt wurde.
Auf dem Foto unten sehen Sie diese schöne Ansicht des verschneiten Ronda.

Die neue Regelung bezieht sich auf die Benutzung von Fahrspuren außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für dieselbe Fahrtrichtung.
Bei Eis oder Schnee auf der Straße besteht für alle Fahrzeuge ein Überholverbot. Sie müssen auf der rechten Fahrspur bleiben, um die Arbeit der Straßenmeistereien und der Rettungsfahrzeuge zu erleichtern.
Notkorridor im Stau
Eine neue Maßnahme, die wir begrüßen und die in anderen europäischen Ländern wie Deutschland, Österreich, Luxemburg, der Tschechischen Republik und Ungarn bereits seit Jahren vorgeschrieben ist, ist der Notkoridor.
Der Notkorridor ist ein Fahrstreifen in der Mitte einer mehrspurigen Fahrbahn (z. B. auf Autobahnen oder zweispurigen Straßen). Er ermöglicht den Rettungsdiensten die Durchfahrt bei Unfällen, Verkehrsstaus oder Staus.
Das bedeutet, dass die Autofahrer bei einem Stau den Einsatzfahrzeugen Vorfahrt gewähren müssen, damit diese schnell passieren können: Wenn Sie auf einer zweispurigen Straße in dieselbe Richtung fahren, müssen die Fahrzeuge auf der rechten Spur nach rechts und die auf der linken Spur nach links fahren.
Motorräder können im Stau auf dem Seitenstreifen fahren

Diese neue Vorschrift bezieht sich auf die Benutzung des rechten Seitenstreifens durch Motorräder im Falle eines Staus. Sie gilt für alle Arten von Straßen mit Stau unter zwei Bedingungen:
- Die Höchstgeschwindigkeit darf 30 km/h nicht überschreiten.
- Der Vorrang von Fahrzeugen, die den Seitenstreifen benutzen müssen, z. B. Fahrräder, muss beachtet werden.
Abschleppwagen und Krankenwagen dürfen auf dem Standstreifen fahren
Ebenso dürfen auch Fahrzeuge mit Vorrang und Rettungsfahrzeuge auf dem Standstreifen fahren. In Notfällen sind diese Fahrzeuge berechtigt, auf öffentlichen Straßen auf dem Seitenstreifen zu fahren. Auch diese Fahrzeuge müssen zwei Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen Leuchtsignale benutzen.
- Sie dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren (ausgenommen Vorrangfahrzeuge).
Wurden Sie wegen Nichteinhaltung der Verkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt?
Sie sind mit Ihrem Mietwagen in Málaga und an der Costa del Sol unterwegs und haben ein Bußgeld erhalten?
In unserem Artikel Bußgelder in Málaga finden Sie relevante Informationen.
Umweltzonen – Welche Autos ab 2025 nicht mehr zugelassen sind
Eine weitere der wichtigsten Änderungen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten werden, sind die Umweltzonen. Alle Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder und Kleintransporter, sind verpflichtet, ihr entsprechendes Etikett zu haben, wenn sie LEZ in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern betreten oder durchfahren wollen.
Mit anderen Worten: Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen in den Umweltzonen nicht fahren und Fahrzeuge mit B- und C-Plaketten unterliegen in bestimmten Gebieten bestimmten Einschränkungen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über Umweltzonen in Málaga.








