Änderungen im spanischen Verkehrsrecht

Die neuen Verkehrsregelungen die in wenigen Tagen in Kraft treten, sorgen für Unklarheit unter den Interessenten eines Mietwagens in Málaga. Um Verwirrung und mögliche Bußgelder zu vermeiden, bieten wir diese Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der neuen Regeln:

Für Ausländer

Touristen: Der Informationsaustausch zwischen den Ländern ist zunehmend schneller geworden. Sanktionierte Fahrer werden schnell erkannt und erhalten die entsprechenden Strafzettel zu Hause, unabhängig von ihrem Herkunftsland.

Residenten: Alle Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, sowohl auf den Namen eines Bewohners als auch einer Einrichtung, müssen in Spanien registriert werden.

Reisen mit Kindern

– Es ist zwingend erforderlich, geprüfte Sitze für Kinder zu verwenden, mit weniger als 1,35 m Höhe (vorher je nach Alter festgelegt).

– Oben genannte Kinder dürfen nicht auf dem Beifahrersitz fahren, auch mit dem korrekten Sitz, es sei denn, alle hinteren Sitze werden von anderen Kindern mit ihren jeweiligen Sitzen besetzt.

– Die Nichtbenutzung des korrekten Sitzes kann zur Immobilisierung des Fahrzeugs führen.

Tempolimits

– Neues Tempolimit von 130 km/h auf einigen Strecken von Schnellstraßen und Autobahnen.

Verlust der Punkte bei Geschwindigkeiten von mehr als 150 km/h (sowohl bei Tempolimit 120 km/h als auch 130 km/h).

Geldbußen für das Überschreiten der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Fehlerquote von Messgeräten wird nicht länger berücksichtigt; wenn Sie nur 1 km/h über dem Limit zirkulieren, erhalten Sie einen Strafzettel.

– Reduzierung von 10 km/h in der Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen.

– Neue Bereiche von 20 km/h und 30 km/h in der Stadt.

Radargeräte

– Radarwarngeräte sind erlaubt (z.B. ein GPS das fixierte Radargeräte auf der Karte anzeigt) aber die Verwendung von Detektoren wird mit Geldstrafen von 200 Euro und Abzug von 3 Punkten aus dem Führerschein sanktioniert.

Alkohol und Drogen

– Die Strafe für Trunkenheit erhöht sich von 500 auf 1000 Euro, wenn der Fahrer: Die zulässige Menge verdoppelt (aktuell maximal: 0,25 mg/l in der Luft, 0,5 g/l im Blut), sich weigert, den Test durchzuführen oder wegen Alkoholgenuss in den letzten 12 Monaten verurteilt worden ist.

– Es wird ein Speicheltest zum Nachweis von Drogen im Körper des Fahrers verwendet. Wenn positiv getestet, kann der Fahrer einen Bluttest anfordern, um das Ergebnis zu kontrastieren.

Tiere

– Das Überfahren eines Tieres in einem Jagdgebiet gilt als die Verantwortung des Fahrers, außer es sei das Resultat direkter Aktionen (in der Nähe angeschossen, Jagd) oder schlechter Wartung der Zäune oder Beschilderung.

Fahrräder

– Der Helm wird für alle Kinder unter 16 Jahren in allen Fahrwegen obligatorisch. Nur für Erwachsene auf Landstraßen verbindlich.

Fahrräder können nicht immobilisiert werden, was auch immer das Vergehen des Fahrers.

Immobilisierung von Fahrzeugen

– Zwei neue Annahmen wurden hinzugefügt: Bei Nichteinhaltung der Vorschriften für eine bestimmte Straße (Maximalgewicht, Überhöhe, Uhrzeiten, etc.), sowie das Fahren von Lkw oder Bussen ohne Genehmigung.

Andere Änderungen

– Freiwillige Zahlung von Geldbußen: Erhöht von 15 auf 20 Tage (denken Sie daran, wenn Sie pünktlich bezahlen können Sie 50% sparen).

Sie können einen Strafzettel erhalten, ohne angehalten oder identifiziert zu werden. Der Agent muss einfach Ihr Nummernschild und die Verkehrsüberschreitung notieren.
Aktualisierung (12/08/2014): Gestrichen!

– Aus Umweltgründen kann die Zufahrt auf bestimmte Straßen für bestimmte Fahrzeuge beschränkt sein.

Obwohl Sie nicht alle oben genannten Punkte betreffen werden, ist es immer gut über die aktuellen Verkehrsregelungen informiert zu sein. Bitte kommentieren Sie diesen Artikel, wenn Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben. Hasta pronto!

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